Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen (2018/06)

Es freut uns, dass Sie sich für ein Angebot von eventerlebnis interessieren. Mit der Entgegennahme der Buchung entsteht ein Vertrag zwischen dem Veranstalter eventerlebnis GmbH (nachfolgend eventerlebnis genannt) und Ihnen (nachfolgend Kunde gennant) Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.

1. Vertrag 
Verträge können schriftlich, elektronisch (Mail oder Fax) oder persönlich mit eventerlebnis oder dessen Verkaufsstellen abgeschlossen werden. Mit dem Erhalt der Buchung beginnt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und eventerlebnis. Für die Durchführung des Events darf eventerlebnis Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abschliessen.

2. Vertragsgegenstand
eventerlebnis verpflichtet sich, bei dem von Ihnen gewünschten Event, die Leistungen zu erbringen, welche gemäss den Beschreibungen in der Bestätigung (per Mail) angeboten sind. Sonderwünsche können gegen Absprache mit eventerlebnis berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Vertragsabschluss
Mit der Unterschrift auf der Bestätigung oder der Buchung per Mail bestätigt der Kunde, die allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen von eventerlebnis zu kennen und diese zu akzeptieren. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für den Kunden und eventerlebnis wirksam.

4. Preise
Die im Internet publizierten Preise sind Richtpreise, die je nach Gruppengrösse, Datum, Zeit und Ort der Durchführung angepasst werden können. Die Preisangabe erfolgt in CHF.
In der entsprechenden Offerte oder Bestätigung ersehen Sie alle Leistungen, die im Preis inklusive sind. Angaben über Änderungen der Teilnehmerzahl kann der Kunde schriftlich, spätestens bis 72 Stunden vor Beginn des Anlasses, der Buchungsstelle melden. Es werden maximal 10% Abmeldungen zur bestätigten Teilnehmerzahl akzeptiert. Der Kunde hat in jedem Fall für den vereinbarten oder neu vereinbarten Preis, nach Eingang der Meldung, aufzukommen, auch wenn weniger Personen als angemeldet am Anlass teilnehmen. Preisänderungen und Preisanpassungen durch eventerlebnis sind jederzeit möglich. Es besteht keine Einsicht in Rechnungen/Belege von Drittanbietern.

5. Zahlungsbedingungen 
Bei einer Eventbuchung von Privatgruppen sowie Einzelpersonen wird der volle Betrag sofort bei der Buchung in Rechnung gestellt. Firmen erhalten nach dem Event eine Rechnung, die innert 15 Tagen ohne Abzug bezahlt werden muss. Bei kurzfristigen Buchungen, Neukunden oder Grossgruppen kann eventerlebnis eine Vorauszahlung verlangen. Ein anderes Vorgehen (z.B. Barzahlung) ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache und nicht bei allen Programmen möglich.
Rechnungen für bestellte Gutscheine sind wie kurzfristige, definitive Buchungen in jedem Fall zu bezahlen (auch bei Annullation). Es gilt eine Zahlungsfrist von 5 Tagen. Die Gutscheine werden anschliessend zugestellt. Ausgestellte Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang gültig. Nicht vollumfänglich bezahlte Gutscheine werden nicht eingelöst.
Anpassungen und Adressänderungen bereits zugestellter Rechnungen sowie Rechnungssplittungen mit mehr als 2 Adressen verrechnen wir mit einem Administrationsaufwand von zusätzlich CHF 30.00 pro Auftrag.
Zahlungserinnerungen versenden wir gratis per e-mail, bei der 1. Mahnung per Post verrechnen wir CHF 30.00, bei der 2. Mahnung zusätzlich CHF 50.00. Anschliessend leiten wir rechtliche Schritte ein.

6. Programmänderung 
Unsere Anlässe finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Anpassungen können durch Naturereignisse, Wetter oder höhere Gewalt erforderlich werden. Der Kunde erklärt sich durch seine Anmeldung zu Programmänderungen bereit. Das gebuchte Programm sowie eventuelle Mehrkosten werden dem Kunden verrechnet. Der Kunde hat durch Verschiebung oder Änderung der Angebote keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Für nachträgliche Terminverschiebungen oder Programmänderungen eines gebuchten Events seitens des Kunden werden je nach Aufwand mind. CHF 100.00 pro Änderung fällig.

7. Annullation, Teilannullation und Umbuchung 
Eine Annullation oder Änderung des Datums des gebuchten Events durch den Kunden muss eventerlebnis schriftlich mitgeteilt werden. Die Annullation gilt erst bei Bestätigung durch eventerlebnis als rechtsgültig. Allfällig bereits erhaltene Dokumente (Tickets, Detailprogramme) muss der Kunde vor dem Anlass mittels eingeschriebenem Brief zurücksenden.

Bei Rücktritt vom Vertrag stehen eventerlebnis folgende Entschädigungen durch den Kunden zu:
Annullation bis 60 Tage vor Anlass 20% des Gesamtpreises
Annullation 59 bis 30 Tage vor Anlass 50% des Gesamtpreises
Annullation 29 bis 14 Tage vor Anlass 75% des Gesamtpreises
Annullation 13 bis 4 Tage vor Anlass 90% des Gesamtpreises
Annullation 3 Tage bis Anlassbeginn 100% des Gesamtpreises
Mindestbetrag in jedem Fall CHF 300.00.
Ergänzend dazu können, die bis zur Annullation geleisteten Vorarbeiten, nach Aufwand gemäss den Ansätzen unter Punkt 17 verrechnet werden. Eingekaufte Drittleistungen werden 1:1 weiter verrechnet.
Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.

Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation bei eventerlebnis.

Erscheint der Kunde zum gebuchten Event nicht oder verspätet, schuldet er den gesamten Preis. Mehrkosten, welche durch die Verschiebung oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Wartezeiten sind während 30min kostenfrei, danach werden die Kosten für die Guides mit CHF 80.00 pro Guide und Stunde in Rechnung gestellt.

Wird die Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenbuchungen nicht erreicht, ist der offerierte Mindestpreis oder die Mindestpauschale anwendbar.

Die meisten Aktivitäten für Einzelpersonen erfordern eine Mindestbeteiligung. Wird diese nicht erreicht, kann eventerlebnis die Aktivität auch kurzfristig annulieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.

Die Aktivität kann von eventerlebnis abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall wird der Anlass wie offeriert verrechnet.

Bei Änderung des Zeitpunkts oder der gebuchten Leistungen durch den Kunden (= Umbuchung) gelten analog die vorstehenden Annullationsbestimmungen. Zudem werden pro Änderung mindestens CHF 100.00 fällig. Der Kunde schuldet zusätzlich den Ersatz der bei eventerlebnis angefallenen Zusatzkosten für Bewilligungen, Platz- oder Raummieten, Lohnkosten der Guides, Reservationsgebühren, etc..

8. Zeitpläne/Zeitangaben
Trifft der Kunde mehr als 30 Minuten später am Anlassort ein, als vorgängig bestätigt wurde, werden diese Mehrstunden nachverrechnet. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde den Anlass kurzfristig um mehr als 1 Stunde verlängern will. Die Mehrstunden werden mit CHF 80.00 pro Guide und Stunde in Rechnung gestellt. Mehrkosten für Raum- oder Fahrzeugmieten werden gemäss effektiven Mehrkosten in Rechnung gestellt.

9. Abbruch des Anlasses durch den Kunden 
Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen des Anlasses erfolgt keine Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden. Beachten Sie auch Punkt 13 Beanstandungen.

10. Rücktrittsbedingungen seitens des Organisators 
Liegen Gründe vor (z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Streiks) oder Umstände, die zur Gefährdung des Lebens führen könnten, kann eventerlebnis kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Die geleistete Zahlung wird dann abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Versicherungen
Der Teilnehmer ist durch eventerlebnis nicht versichert. Der Teilnehmer verpflichtet sich für genügenden und gültigen Versicherungsschutz (Unfall- und Krankenversicherung). Diese Versicherungen müssen vom Teilnehmer selber abgeschlossen werden. Obwohl wir dem Kunden ein optimales Arrangement bieten, sind bei Anlässen und Events, Unfälle nie ganz ausgeschlossen. eventerlebnis übernimmt dafür keine Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Anlässen Voraussetzung. Die Teilnehmer verpflichten sich, eventerlebnis über allfällige gesundheitliche Probleme, Allergien, Behinderungen oder weitere wichtige Punkte (z.B. Nichtschwimmer) in Kenntnis zu setzen.

Die Teilnahme an einem Anlass unter starkem Einfluss von Drogen, Alkohol (Blutalkoholwert von über 0,5 Promille), Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen von eventerlebnis, der Guides und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen in Bezug auf Drogen, Alkohol und Psychopharmaka von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich eventerlebnis vor, ihn vom Anlass auszuschliessen. Bei Ausschluss gelten die Annullationsbestimmungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

12.1 Teilnahmebedingungen für Traktor, Segway-, Quad- und Baggerfahren
Für Quad-Touren ist ein Führerschein im Original vorzuweisen (ausgenommen Beifahrer). Falls sich ein Teilnehmer auffällig verhält oder gefährliche Fahrmanöver macht, kann der Guide die Tour abbrechen, bzw. dem Teilnehmer die Weiterfahrt verweigern. Die Kosten der Quad Tour werden trotzdem normal verrechnet. Alkohol oder Drogen sind strikte verboten. Es gilt das Strassenverkehrsgesetz. eventerlebnis bestimmt über die Durchführung der Tour. Bei Absage durch eventerlebnis wegen ungünstigen Wetterverhältnissen, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, werden Verschiebungstermine vorgeschlagen. Es werden keine Rückerstattungen gewährt. Bei einem Haftpflichtfall kann von der Versicherung ein Selbstbehalt von CHF 1’500.00 eingefordert werden.
Bei den Segway-Touren unterschreiben Sie bei Beginn des Events die Erklärung betreffend Sicherheit und Haftung im Umgang mit dem Segway PT als Bestandteil des Vertrags. Bei einem Haftpflichtfall kann von der Versicherung ein Selbstbehalt von CHF 300.00 eingefordert werden.
Bei einem Haftpflichtfall beim Baggern oder Traktor fahren kann von der Versicherung ein Selbstbehalt von CHF 500.00 eingefordert werden.

13. Beanstandungen
Auf Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort dem Eventleiter von eventerlebnis gemeldet werden, kann später nicht mehr eingegangen werden. Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Eventleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Der Eventleiter ist jedoch nicht befugt, im Namen von eventerlebnisForderungen anzuerkennen. Er wird aber bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefes bei eventerlebnis eingehen. Die Bestätigung des Eventleiters sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung der Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während des Anlasses verfallen sämtliche Ansprüche.

14. Haftung und Schadenersatz 
eventerlebnis verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen.

a) Allgemein
eventerlebnis vergütet dem Kunden den Ausfall vereinbarter Leistungen oder den Mehraufwand, soweit es dem jeweiligen Guide nicht möglich war, an Ort und Stelle gleichwertigen Ersatz zu offerieren. Die Haftung von eventerlebnis bleibt auf den unmittelbaren Schaden maximal in der Höhe des Arrangementpreises begrenzt. Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus- oder Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet eventerlebnis nicht für Änderungen im Programm, die auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche eventerlebnis nicht einzustehen hat.

b) Gefahren, Wetter
Durch seine Buchung anerkennt der Kunde die Gefahren im Outdoor- wie auch im Indoorbereich. Auch hochqualifizierte Bergführer und weitere Guides sind im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht unfehlbar. Im Gelände abseits von markierten Wegen wird er mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals voll kontrollierbar sind. eventerlebnis haftet nicht für subjektive Erfolge und auch nicht für das Wetter. Für diese Fälle sind Ansprüche ausgeschlossen.

c) Drittleister
eventerlebnis ist für die optimale Leistungserbringung berechtigt, Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. eventerlebnishaftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassung von Drittleistern.

d) Sachschäden
Falls eine Haftungspflicht von eventerlebnis für Sach- und Vermögenswerte besteht, ist die Schadenersatzpflicht auf den zweifachen Arrangementpreis begrenzt, unter Vorbehalt der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen.

e) Fahrlässigkeit
Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen von eventerlebnis, deren Angestellten oder Leistungserbringern entfällt jegliche Haftung seitens eventerlebniseventerlebnis haftet für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen seiner Guides, sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten handelt, welche zur Erbringung der gebuchten Leistung vonnöten sind.

f) Generell
Die obengenannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.

15. Materialverluste / Materialdefekte
Materialverluste wie Stirnlampen, GPS, Schlitten, Velohelme etc. werden verrechnet. Materialschäden, die durch unsachgemässige Benützung) entstanden sind, werden in Rechnung gestellt.

16. Marketing / Bildmaterial
Die Buchung gilt als Einverständnis, dass eventerlebnis Fotos der Anlässe für Marketing- und Werbezwecke verwenden darf.

17. Stundenansätze
Für Abrechnungen nach Aufwand werden folgende Ansätze verrechnet:
Eventleiter / Eventmanager: CHF 90.00 / h
Büro, Administration: CHF 80.00 / h
Koch: CHF 65.00 / h
Guide: CHF 60.00 / h

Wegkosten PW: 1.50 / km

18. Schreibweise 
Für eine optimale Leseführung verzichten wir auf eine weibliche und männliche Schreibweise. Danke für Ihr Verständnis.

19. Salvatorische Klausel 
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden.

Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ausgabe 2014 wurden revidiert und aktualisiert. Das neue Vertragswerk ist für alle Buchungen ab Juni 2018 gültig. Die AGB sind in Deutsch und Englisch verfügbar. Im Zweifel gilt die deutsche Fassung.

20. Gerichtsstand 
Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Kunde besitzt, und wo sich der Schadenort befindet, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Wollerau.

21. Veranstalter 
eventerlebnis GmbH
Wollerauerstrasse 43
8834 Schindellegi (Schweiz)
+41 55 508 24 99
F +41 55 508 24 98
kontakt@eventerlebnis.ch
www.eventerlebnis.ch

Postfinance-Konto
Inhaber: eventerlebnis GmbH
Konto Nr.: 87-354664-2
IBAN: CH54 0900 0000 8735 4664 2
BIC/SWIFT: POFICHBEXXX
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